Neuerungen Grunderwerbsteuer 2015/2016
Achtung: Übertragungen von Immobilien werden ab 01.01.2016 großteils teurer!
Die Steuerreform 2015/16 bringt mit Jahreswechsel umfangreiche Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes. Diese Änderungen betreffen insbesondere Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie, etwa durch Schenkungen oder Erbschaften.
Kurz gesagt: Übertragungen von Immobilien im Familienkreis werden ab 01.01.2016 großteils empfindlich teurer!
Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer bei Immobilien-Übertragungen innerhalb der Familie 2 % vom sogenannten dreifachen Einheitswert, der die Bemessungsgrundlage bildet. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wurde.
Ab 1. Jänner 2016 wird für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie der in den meisten Fällen wesentlich höhere Grundstückswert (Wert der Immobilie) als Bemessungsgrundlage herangezogen. Außerdem ändert sich auch der Steuersatz, der ab kommendem Jahr in drei Stufen berechnet wird:
für die ersten EUR 250.000 | 0,5 % |
für die nächsten EUR 150.000 | 2,0 % |
darüber hinaus | 3,5 % |
Der Grundstückswert ist in der Regel höher als der dreifache Einheitswert. Da künftig ein Stufentarif zur Anwendung kommt, kann allerdings nicht pauschal gesagt werden, dass jede Übertragung innerhalb der Familie teurer wird. Es muss daher im Einzelfall überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung sinnvoll ist.
Sollten Sie in nächster Zeit Immobilien innerhalb der Familie übertragen wollen, informieren wir Sie gerne über diese Neuerungen und unterstützen Sie bei der Übertragung zum richtigen Zeitpunkt.